Rechte

Welche Rechte haben pflegebedürftige Menschen?

Pflegebedürftige Menschen haben selbstverständlich die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung, Respekt, Privatheit, Freiheit und Sicherheit. Die Rechte pflegebedürftiger Menschen ergeben sich aus einer Reihe von Gesetzen, etwa dem Grundgesetz und dem Sozialgesetzbuch.

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta) fasst diese Rechte in acht Artikeln zusammen. Sie erläutert konkret, wie sich die Rechte im Alltag pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollen.

Werden diese Rechte verletzt, ist das eine Form von Gewalt.

Pflegebedürftige Menschen können ihre Rechte in der Pflege-Charta nachlesen. Sie hilft Ihnen dabei, die Situation zu beurteilen und ihre Rechte nötigenfalls einzufordern.

Pflegenden und Institutionen dient die Pflege-Charta als Leitfaden für eine würdevolle, gewaltfreie Pflege.

Die Pflege-Charta wurde von Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden, Praxis und Wissenschaft erarbeitet. Herausgegeben wird sie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

QUELLEN
Igl, G., & Sulmann D. (2017). 10 Jahre Pflege-Charta: Zeit, Bilanz zu ziehen. Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, 50(4), 287-293.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), & Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2019). Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (13. Aufl.). Berlin: BMFSFJ; BMG. Link

AKTUALISIERT
am 7. Juni 2019

AUTOREN
D. Sulmann, D. Väthjunker