Einrichtungen und Dienste müssen für eine menschenwürdige Pflege sorgen und nach allgemein anerkanntem Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse arbeiten. Dazu gehört auch, pflegebedürftige Menschen vor Gefahren für Leib und Seele zu schützen, die zum Beispiel durch Vernachlässigung oder anderen Formen von Gewalt entstehen können. Dazu müssen sie geeignete Strukturen und Maßnahmen vorhalten.
Das Wichtigste: Jegliche Hinweise auf problematische Vorkommnisse müssen ernst genommen werden. Im Sinne einer unterstützenden Fehlerkultur sollte dabei aber nicht die Schuldfrage im Mittelpunkt stehen. Vielmehr sollte eine offene und kritische Auseinandersetzung erfolgen, bei der im Team und gegebenenfalls mit Angehörigen oder externen Beraterinnen und Beratern individuelle Lösungen erarbeitet werden. Dazu gehört auch, sich kritisch mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) auseinanderzusetzen und individuelle Alternativen zu erarbeiten.
Um für Aggression und Gewalt zu sensibilisieren und die Handlungssicherheit zur Vorbeugung und zum Umgang damit zu stärken, sollten regelmäßige Schulungen dazu stattfinden. Denn gut ausgebildetes Personal ist bei der Prävention von Gewalt in der Pflege von zentraler Bedeutung.
QUELLEN
Köpke, S., Meyer, G., Abraham, J., Möhler, R., Henkel, A., & Kupfer, R. (2015). Leitlinie FEM: Evidenzbasierte Praxisleitlinie Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege. Universität zu Lübeck; Martin‐Luther‐Universität Halle‐Wittenberg. Link
Nienhaus, A., Drechsel-Schlund, C., Schambortski, H., & Schablon, A. (2016). Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz: Gesundheitliche Folgen und settingbezogene Ansätze zur Prävention und Rehabilitation. Bundesgesundheitsblatt, 59(1), 88-97. https://doi.org/10.1007/s00103-015-2263-x
Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI), §§ 2, 112, 113. Link
AKTUALISIERT
am 26. Juni 2019
AUTOREN
D. Sulmann, D. Väthjunker