Beobachten Sie unangemessenes oder beleidigendes Verhalten gegenüber einer anderen pflegebedürftigen Person? Oder vermuten Sie Gewalt? Sie können helfen!
Hier finden Sie einige Tipps, was Sie tun können, wenn Sie Gewalt beobachten oder vermuten.
Betroffene Person ansprechen
Sprechen Sie mit der betroffenen Person allein über Ihre Beobachtungen. Klären Sie, wie sie die Situation erlebt hat. Falls sich die Person nicht äußern kann, sollten Sie die Angehörigen, den rechtlichen Betreuer oder die rechtliche Betreuerin informieren.
Unterstützung finden
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen oder Freunden, was Sie unternehmen können. Sie können sich auch an ein Krisentelefon oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Beobachtungen melden
Berichten Sie einer Pflegekraft, der Sie vertrauen, Ihre Beobachtungen. Außerdem sollten Sie sich an die Pflegedienst- oder Einrichtungs-Leitung wenden. Sie können auch den Heim- oder Angehörigen-Beirat einbeziehen.
Informieren Sie offizielle Stellen. Das ist auch anonym möglich. Die örtliche Heimaufsicht, der Medizinische Dienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (MD) und der Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) müssen bei akuter Gefahr sofort auf Beschwerden reagieren und die Einrichtung prüfen.
Daneben gibt es mancherorts kommunale Beschwerdestellen. Sie können sich hierüber beim örtlichen Bürgeramt informieren und erhalten dort auch die Kontaktdaten.
Polizei rufen
Zögern Sie nicht, sich an die Polizei zu wenden, wenn eine andere Person körperlich verletzt wurde. Das gilt auch, wenn sie zum Beispiel bedroht, erpresst oder massiv vernachlässigt wird. Die Polizei erreichen Sie rund um die Uhr über die Notrufnummer 110, den Rettungsdienst über die 112.
Beratung oder Unterstützung erhalten Sie bei einem Krisentelefon.
Eine Beratungs- oder Beschwerdestelle in der Nähe finden Sie mit der ZQP-Datenbank.
AKTUALISIERT
am 5. Juni 2019
AUTOREN
D. Sulmann, D. Väthjunker